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Die gesetzliche Nachrück-Reihenfolge der Ersatzmitglieder für den Betriebsrat (§ 25 Abs. 2 BetrVG) ist eine zwingende Verfahrensregel – wird sie missachtet, sind Betriebsratsbeschlüsse unwirksam. Dennoch kann der Betriebsrat die erforderlichen Anwaltskosten vom Arbeitgeber ersetzt verlangen, wenn eine zunächst fehlerhafte Mandatierung durch einen später ordnungsgemäß gefassten Beschluss rückwirkend genehmigt wird.
Vor einer ordentlichen Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit muss der Arbeitgeber kein Präventionsverfahren einleiten. Diese Pflicht besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz zeitlich und sachlich anwendbar ist. Damit entfällt das Präventionsverfahren sowohl in der Wartezeit als auch in Kleinbetrieben.
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Versetzung nicht mit der Begründung verweigern, die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sei im Stellenbesetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Die SBV hat eigene gesetzliche Beteiligungsrechte und auch die Möglichkeit, deren Einhaltung selbst durchzusetzen. Es widerspricht der gesetzlichen Aufgabenverteilung, wenn der Betriebsrat dies stellvertretend übernimmt.
Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. Wird ein Betriebsstandort geschlossen und ein Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich seine Tätigkeit inhaltlich ändert, reicht dies allein nicht aus, um eine Weisung zur Präsenzarbeit an einem 500 km entfernten Ort als billig zu rechtfertigen.
Vor den Räumen des Personalrats darf kein Informationsmaterial von Gewerkschaften ausgelegt werden, da dies begründete Zweifel an der Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung hervorrufen kann.
Eine Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung klagte gegen die Entscheidung des zuständigen Integrationsamts, die Kosten für die notwendige Arbeitsassistenz während ihrer Elternteilzeit nicht zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat der Klägerin jetzt recht
Die Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sind mit denen eines Betriebsratsvorsitzenden nicht zu vereinbaren. Der bei gleichzeitiger Wahrnehmung beider Funktionen bestehende Interessenkonflikt rechtfertigt es, die Bestellung des Betriebsratsvorsitzenden zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen.
Das Hessische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers beim Integrationsamt auch per einfacher E-Mail stellen dürfen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass ein Hausverbot gegen den Betriebsratsvorsitzenden eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt und daher nicht zulässig ist.
Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage eines Bewerbers mit Schwerbehinderung auf Entschädigung ab. Grund dafür war, dass nicht die Behinderung des Bewerbers, sondern das negative Ergebnis einer gesundheitlichen Untersuchung dazu führte, dass der Arbeitgeber die Einstellungszusage zurücknahm.
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit im Rahmen einer schrittweisen Wiedereingliederung nicht übernehmen muss.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in einem aktuellen Urteil, dass öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen, wenn es sich um eine interne Stellenbesetzung handelt. Ein entscheidender Punkt dabei ist jedoch, dass der Arbeitgeber über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung des Bewerbers informiert sein muss.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb unwirksam ist, wenn der Wahlvorstand nicht rechtzeitig über Zeit und Ort der Auszählung der schriftlich abgegebenen Stimmen informiert. Damit wird das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl verletzt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Personalvertretung in einem Luftfahrtunternehmen selbst wählen darf, welches Schulungsformat sie bevorzugt. Das Unternehmen muss die dadurch entstehenden Kosten übernehmen, auch wenn diese höher sind als bei alternativen Schulungsformen.
Arbeitgeber können verpflichtet sein, an der stufenweisen Wiedereingliederung von Personen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellten mitzuwirken. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber diese Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben des ärztlichen Wiedereingliederungsplans beschäftigen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) auch an Betriebsversammlungen teilnehmen darf, wenn es im Betrieb keine eigene Schwerbehindertenvertretung gibt. BAG, Beschluss vom 12. Dezember 2023, 7 ABR 23/22
Öffentliche Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, Bewerber mit Schwerbehinderung zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Diese Pflicht gemäß § 165 Satz 3 SGB IX schließt auch das Angebot eines Ersatztermins ein, sollte der Bewerber mit Schwerbehinderung den ursprünglichen Termin aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen können.
Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, also des Rentenalters, besteht ein Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz zu einer selbstständigen Tätigkeit. Das Einkommen muss den Menschen mit Schwerbehinderung außerdem nicht unabhängig von staatlichen Transferleistungen machen, um eine Leistung zur Arbeitsassistenz zu erhalten. Dafür muss der selbstständig arbeitende Mensch auch nicht den geltenden Mindestlohn erzielen.
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer eine behinderungsgerechte Tätigkeit auf einem freien Arbeitsplatz anbieten. Doch was jedoch bedeutet „frei“? Hier hat das LAG entschieden.
Die Gleichstellung eines behinderten Menschen mit einem schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX nicht erlangt oder erhalten werden kann. Doch was heißt "geeigneter Arbeitsplatz" genau?
Beschäftigte mit Schwerbehinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) wahlberechtigt.
Das Landesarbeitsgericht in Erfurt hat eine Betriebsratswahl für unwirksam erklärt, weil der Wahlvorstand eine eingereichte Vorschlagsliste zu spät prüfte und Beanstandungen nicht rechtzeitig schriftlich mitteilte. Die Entscheidung zeigt deutlich, dass Wahlvorstände gerade kurz vor Fristende gut organisiert sein müssen, um den Beteiligten eine faire Chance zur Nachbesserung zu geben.
Das Bundesarbeitsgericht hat im vorliegenden Streitfall die Rechtsfrage eindeutig beantwortet, wie zu verfahren ist, wenn innerhalb der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen zum Betriebsrat zwar entsprechende Vorschläge eingereicht werden, nicht aber genug Bewerber zur Verfügung stehen, um die gesetzlich vorgesehene Zahl von Betriebsratssitzen zu besetzen.