Schwerpunkt

Leistungen an Arbeitnehmer

Die Inklusions- und Integrationsämter geben einen Teil ihrer Leistungen direkt an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das können technische Arbeitshilfen, die Kostenübernahme für Weiterbildungen, Gebärdendolmetschung sowie die Arbeitsassistenz sein. Sie lesen hier in verschiedenen Berichten und Reportagen, welche Förderungen Beschäftigte direkt erhalten haben.

Die Integrations- und Inklusionsämtern unterstützen bei:

 

  • Technischen Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse schwer­be­hinderter Arbeit­nehmer zugeschnitten sind und die sie benötigen, um ihre beruflichen Auf gaben erfüllen zu können
  • Arbeitsassistenzen als arbeitsbezogene, personale Hilfestellung für schwer­behinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf
  • Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, zum Beispiel bei Gesprächen mit der Schwer­behinderten­vertretung, bei Kündigungsverhandlungen oder bei innerbetrieblichen Qualifizierungs­maßnahmen
  • Beruflichen Weiterbildungen, um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln
  • Kraftfahrzeugen, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungs­platzes erforderlich ist, sowie behinderungsbedingt notwendige Zusatzaus­rüstung und – abhängig vom Einkommen – der Erwerb eines Führerscheins
  • Beruflichen Existenzen bei Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbst­ständigkeit, wenn die entsprechenden Voraus­setzungen erfüllt werden

Aus dem Fachlexikon