Gerade die Gastronomie- oder Hotelbranche scheint offen für Inklusion zu sein: Cafés, Restaurants und Hotels sind häufig als Inklusionsbetriebe organisiert oder Teil von Inklusionsbetrieben – mit Erfolg. Rund um das Thema Urlaub und Freizeit gibt es aber mit Hinblick auf die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung noch einige weitere interessante Aspekte.
Auch wenn man dort arbeitet, wo andere Urlaub machen, freut man sich auf den Feierabend - egal ob mit oder ohne Behinderung!

© Kai Felmy

Bei Fragen zum Zusatzurlaubsanspruch von Beschäftigten mit Schwerbehinderung, kann Ihnen auch das Expertenforum der BIH weiterhelfen. Hier können Sie entweder die bereits veröffentlichten Beiträge nach gezielten Stichworten durchsuchen oder selbst ihre Frage der Online-Community stellen: