Dieses Jahr findet wieder die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) statt. Eine Schwerbehindertenvertretung kann in Betrieben und Dienststellen gewählt werden, in denen mindestens fünf Mitarbeitende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Welche Neuerungen es dabei zu beachten gilt, grundsätzliche Infos zu den Wahlverfahren sowie praxisnahe Tipps für die Wahlvorbereitung sind in diesem Schwerpunkt zusammengestellt.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Zu den Aufgaben der SBV gehört es, ihre Teilhabe zu fördern, sie zu beraten, die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen zu überwachen sowie eine Inklusionsvereinbarung zu verhandeln.
weiterlesenRegelmäßig wird eine Schwerbehindertenvertretung alle 4 Jahre im Oktober/November in Betrieben oder Dienststellen gewählt. Je nach Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten ist das vereinfachte oder das förmliche Wahlverfahren anzuwenden. Der Betriebs- oder Personalrat kann die Wahl initiieren.
weiterlesenDie Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen enthält genaue Vorschriften zur Vorbereitung der Wahl, zur Bestellung eines Wahlvorstands, zur Wählerliste und zu den Wahlvorschlägen. Zudem umfasst sie die Wahldurchführung, etwa der Stimmabgabe, und die Feststellung des Wahlergebnisses.
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© Kai Felmy