
Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung stehen bevor – aber ist auch an alles gedacht? Arbeit:inklusiv! erklärt, welche Schritte nun nötig sind und was Organisierende in dieser Phase beachten sollten.
In diesen Wochen geht es an die praktische Vorbereitung der SBV-Wahl. Was zu tun ist, richtet sich nach dem Wahlverfahren, das jeweils auf den Betrieb oder die Dienststelle zutrifft.
Beim vereinfachten Wahlverfahren lädt die bisherige SBV spätestens drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit zur Wahlversammlung ein. Gibt es noch keine SBV, kann die Einladung auch durch drei Wahlberechtigte oder die Mitarbeitendenvertretung erfolgen. Falls die Wahl an Ort und Stelle stattfindet, sind Vordrucke für die Stimmzettel, einheitliche Wahlumschläge und einheitliche Stifte in der gleichen Farbe zu besorgen. Das sichert die Geheimhaltung und die Gleichbehandlung aller Wahlberechtigten. Des Weiteren wird ein Behälter für die Stimmzettel benötigt.
Eine Übersicht zur Vorbereitung der Wahlversammlung vor Ort finden Sie hier.
Tipp: Denken Sie daran, dass eine Entscheidung gegebenenfalls per Los fallen kann. Bereiten Sie auch für diesen Fall Materialien, zum Beispiel für „Zettel ziehen“, vor.
Wird die Wahl als Online-Wahlversammlung mit anschließender Briefwahl organisiert, spielt die Konferenzsoftware eine wesentliche Rolle (siehe auch Anforderungen an Konferenzsoftware). Es ist sicherzustellen, dass sowohl die Wahlorganisierenden als auch die Wahlberechtigten mit der Software umgehen können. Denken Sie daran, die Zugangsdaten rechtzeitig vor dem Wahltermin zu versenden. Für die Briefwahl ist ein Anschreiben mit Frist für die Rücksendung vorzubereiten. Darin werden auch Ort und Zeit der öffentlichen Stimmenauszählung bekannt gegeben. Die Briefwahlunterlagen sind unaufgefordert an alle Wahlberechtigten zu versenden.
Eine Übersicht zur Vorbereitung einer Online-Wahlversammlung finden Sie hier.
Tipp: Weitere Informationen inklusive Wahlkalendern für die beiden Wahlverfahren haben wir in unserer Wahlbroschüre 2026 zusammengefasst. Alle Formulare, die Sie für die SBV-Wahl benötigen, können Sie ebenfalls bei der BIH herunterladen.
Der Wahlvorstand bestimmt einen Wahltermin, legt die Anzahl der Stellvertretenden fest und erstellt eine Wählerliste. Er leitet die Wahl dann durch den Erlass und den Aushang des Wahlausschreibens ein. Dies muss spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen. Der Wahltermin sollte spätestens eine Woche vor Ende der aktuellen Amtszeit der amtierenden SBV stattfinden. Nach dem Erlass des Wahlausschreibens muss die Liste der Wahlberechtigten ausgelegt werden. Diese darf aber nur für Wahlberechtigte sowie Personen mit berechtigtem Interesse einsehbar sein.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Erlass können Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Wahlvorstand prüft, ob sie alle nötigen Angaben enthalten. Falls kein gültiger Wahlvorschlag eingeht, kann eine Nachfrist von einer Woche eingeräumt werden.
Eine Übersicht zu den Vorbereitungen finden Sie hier.
Tipp: In diesem Film erfahren Sie, wie Sie Kandidatinnen und Kandidaten finden können. Außerdem können Sie hier entsprechende Wahlplakate abrufen.
Spätestens eine Woche vor dem Wahltag sind die Wahlvorschläge in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen. Jetzt geht die Wahl in die heiße Phase: Organisierende sollten rechtzeitig darauf achten, dass geeignete Räume genutzt werden können und benötigte Materialien und Utensilien vorhanden sind. Sich erst eine Woche vorher darum zu kümmern ist hierfür erfahrungsgemäß zu kurzfristig. Wahllokale müssen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut erreichbar sein. Zum benötigten Inventar zählen Stellwände für die Wahlkabinen, eine verschließbare und manipulationssichere Urne sowie ein Tisch für den Wahlvorstand, an dem Wahlberechtigte ihre Stimmzettel erhalten können. Während der Wahl müssen immer mindestens zwei Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein.
Eine Übersicht zum Ablauf der Wahl vor Ort finden Sie hier.
Sollte sich der Wahlvorstand für eine Briefwahl entschieden haben, müssen die Briefwahlunterlagen unaufgefordert und so frühzeitig an alle Wahlberechtigten verschickt werden, dass sie auch fristgerecht wieder beim Wahlvorstand eintreffen können. Die Stimmenauszählung findet in einer öffentlichen Sitzung statt, die allen interessierten Mitarbeitern zugänglich sein muss.
Eine Übersicht zum Ablauf der Briefwahl finden Sie hier.