
Inklusionsbeauftragte kümmern sich auf Arbeitgeberseite um die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte im Betrieb. Damit sind sie persönliche und kompetente Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat, den Personalrat oder die Mitarbeitervertretung. So wird sichergestellt, dass Beschäftigte mit Behinderung sowohl auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite eine Ansprechperson haben, die sich mit den Fragenstellungen rund um Behinderung und Beruf auskennt.
Was Inklusionsbeauftragte konkret bedeutet, welche Aufgaben sich daraus ergeben und welche positiven Auswirkungen das für das Miteinander im Betrieb hat? Einfach anschauen – der Erklärfilm „Inklusionsbeauftragte“ bündelt kompakte Infos – knapp und kompetent.