
Eine rollstuhlfahrende Beraterin arbeitet erfolgreich bei der GIZ und macht Dienstreisen nach Mittelamerika und Afrika – eine Erfolgsgeschichte. Unterstützt wird sie von einer „Arbeitsassistenz“, ein Instrument, das seit fast 20 Jahren erfolgreich die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt fördert.
Helle Deertz hat gute Laune. Es bereite ihr immer Freude über die Situation von Menschen mit Behinderung und den Stand der Dinge bei der Inklusion zu sprechen, sagt die Beraterin im Projekt „Globalvorhaben Inklusion für Menschen mit Behinderungen“ bei der GIZ. „Das ist ja auch mein Job jetzt“, sagt sie und lacht. GIZ steht für Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und diese arbeitet im Auftrag verschiedener Ministerien international als Durchführungsorganisation der Entwicklungszusammenarbeit.
Das Unternehmen hat seinen Sitz sowohl im Ausland als auch in Bonn und in Eschborn – Helle Deertz arbeitet in Bonn. In Heidelberg hat die heute 39-Jährige Romanistik und Pädagogik studiert – ein Jahr verbrachte sie sogar in Barcelona für ihre Studien. „Damals war ich die erste Austauschstudentin im ERASMUS Programm als Rollstuhlfahrerin mit 24 Stunden-Assistenz“, erzählt Deertz. Die Beraterin hat seit ihrer Geburt eine infantile Zerebralparese mit Tetraspastik. Aufgrund dieser Beeinträchtigung benötigt sie ganztägig Unterstützung, im Job wie im Privatleben.

© Rupert Oberhäuser
Ich erinnere mich an meine Dienstreise nach Guinea in Afrika [ ... ]. Das war für den LVR überhaupt kein Problem.
Helle Deertz, Projektberaterin
Schon immer hatte Deertz den Drang über ihre Erfahrungen zu berichten. Deshalb hat sie nach dem Studium freiberuflich als Journalistin für die Zeitschriften RehaTreff oder Handicap gearbeitet. „Ich bin heute immer noch diejenige, die gefragt wird, wenn es um prägnante Formulierungen geht“, sagt sie. Dann ging alles ganz schnell. 2014 hat die Rollstuhlfahrerin freiberuflich als Gutachterin bei der GIZ angefangen.
Im September 2015 ist sie dann von Heidelberg nach Bonn umgezogen und hat im Forschungsvorhaben „Inklusive Bildung“ mitgearbeitet. „Da hatte ich zum ersten Mal im Leben einen festen Job, der natürlich anfangs immer noch projektgebunden war“, erzählt sie. Heute arbeitet Deertz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag vier Tage in der Woche im Projekt „Globalvorhaben Inklusion für Menschen mit Behinderungen“ der GIZ. Hier geht es darum, die Inklusion von Menschen mit Behinderung systematisch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen – dies bezogen auf unterschiedliche Sektoren, wie Gesundheit, Bildung, Stadtentwicklung und Digitalisierung. Dabei setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz BMZ, die Themen, die GIZ führt sie dann durch. Daneben schreibt Helle Deertz auch Reden für parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre, wenn es um das Thema Inklusion geht.

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Unterstützt wird Helle Deertz seit 2015 durch eine Arbeitsassistenz. Konstantin Steiger arbeitet neben dem Studium der Agrarwissenschaften bei Helle Deertz in der 24 Stunden-Pflege-Assistenz. Daneben ist der 29-Jährige auch "Arbeitsassistent" der Projektberaterin der GIZ.
Steiger arbeitet in einem Team von sieben bis acht Leuten, die die Rollstuhlfahrerin in der Pflege, bei der Arbeit und in Aktivitäten der Freizeitgestaltung rund um die Uhr unterstützen. Meist arbeitet der Student zwei Tage am Stück, übernachtet dann auch im Assistentenzimmer in der Wohnung von Helle Deertz. Konstantin Steiger begleitet Deertz dann zur Arbeit und unterstützt sie auch dort. Schon oft hat Steiger die Rollstuhlfahrerin auf Dienstreisen, meist nach Berlin, begleitet.
Die Arbeitsassistenz als Förderinstrument solle Menschen, die aufgrund ihrer meist schweren Behinderung Hilfestellung bei der Arbeit benötigen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, sagt Markus Görtz vom LVR. Görtz arbeitet im fünfköpfigen LVR-Team, das sich nur um die Förderung von Menschen mit Behinderung durch die „Arbeitsassistenz“ kümmert.
Drei Sachbearbeitende innerhalb des Teams arbeiten im Bereich Bedarfsermittlung und Bewilligungsverfahren – zwei weitere Mitarbeitende prüfen die Verwendungsnachweise. Den Bedarf prüft Görtz immer im Zusammenhang vom Grad der Behinderung und Tätigkeit. „Ein schwerbehinderter Mensch, der Gutachten schreibt, hat eventuell weniger Assistenzbedarf, als ein Verwaltungsangestellter, der viele Akten bewegen muss“, sagt Görtz. Die einzelnen Unterstützungsbedarfe werden dann in zeitliche Umfänge gefasst. „Unterm Strich steht dann der arbeitstägliche Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung“, erklärt der LVR-Experte.

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Wir kennen uns seit fünf Jahren jetzt und haben uns gut aufeinander eingestellt. Die Arbeit läuft deshalb auch ganz routiniert ab.
Konstantin Steiger, Arbeitsassistenz von Helle Deertz
Die Arbeitsassistenz fördert der LVR auch wenn der Mensch mit Behinderung bereits auf eine 24-Rundum-Pflegebetreuung angewiesen ist. Das ist zum Beispiel bei Helle Deertz der Fall – hier übernimmt dieselbe Person, die in der Pflegeassistenz arbeitet, auch die Handreichungen im Rahmen der Arbeitsassistenz. Das sei einfach eine Frage der unterschiedlichen Kostenträger, sagt Görtz. Im Falle von Menschen mit Behinderung, die auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen sind, finanziert die Eingliederungshilfe das Gros des Pflege-Pakets. Wenn nun eine „Arbeitsassistenz“ gewährt wird, reduziert diese die Ausgaben beim Hauptleistungsträger. Hinzu käme, dass die „Arbeitsassistenz“ aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werde. Das bedeute, so Görtz, dass weniger Steuermittel verwendet werden, von der die Eingliederungshilfe finanziert wird.
Ohne die Arbeitsassistenz könnten viele Menschen mit Behinderung nicht am ersten Arbeitsmarkt teilhaben, sagt Görtz, was für ihn und sein Team auch viel Arbeit bedeutet: Aktuell finanziert der LVR im Rheinland Arbeitsassistenzen für ungefähr 600 Menschen mit Behinderung – Tendenz steigend. Häufig läuft die Unterstützung bis zur Verrentung.
Die Zusammenarbeit mit dem LVR bezeichnet die Beraterin Deertz positiv und unkompliziert. „Ich erinnere mich an meine Dienstreise nach Guinea in Afrika – da wusste ich erst acht Wochen vorher, dass ich dabei bin. Das war für den LVR überhaupt kein Problem“, sagt sie. In Guinea hat sie Workshops mit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Daneben hat sie mit einem Bildungsinstitut zusammengearbeitet, das inklusive und barrierefreie Bildungsmaterialien erstellt. Ihre erste Dienstreise hätte sie nach Guatemala in Mittelamerika geführt, sagt Deertz. Dort habe sie zusammen mit dem Bildungsministerium gearbeitet. Bei dieser Dienstreise waren zwei Assistenten im Einsatz.
Generell ist die rollstuhlfahrende Beraterin viel unterwegs. Das liegt auch daran, dass das BMZ neben Bonn auch einen Sitz in Berlin hat. Dort finden dann meist die nationalen und internationalen Konferenzen zum Thema „Inklusion“ statt. In diesen Situationen sei die Arbeitsassistenz besonders wichtig. „Wenn ich selber einen Vortrag halte, oder einen Workshop leite, müssen Mikrofone verteilt, Flipcharts aufgestellt oder schnell noch Unterlagen ausgedruckt werden“, beschreibt sie die typische Arbeit der Assistenz. Das tägliche normale Arbeitsaufkommen im Büro, wie tippen, chatten, telefonieren versuche sie schon selber zu organisieren. „Wenn aber eine etwas kompliziertere Excel-Tabelle oder Powerpoint- Präsentation mit Grafiken erstellt werden soll, mache ich das meist gemeinsam mit meiner Assistenz“, sagt sie.
Die GIZ hat Helle Deertz' Dienstreise nach Guinea dokumentiert. Sie können die Videos über folgende Links auf YouTube ansehen.
Das LVR-Inklusionsamt ist Ihr direkter Ansprechpartner und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsassistenz. Auch den Antrag auf finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe stellen Sie an das LVR-Inklusionsamt. Den Antrag finden Sie auf der Seite des LVR-Inklusionsamtes.
Zur Website des LVR-Inklusionsamtes
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten besteht, wenn vorher alle innerbetrieblichen Maßnahmen wie behinderten gerechte Arbeitsplatzauswahl, Arbeitsorganisation und Aufgabenzuschnitt ausgeschöpft wurden. Dazu muss der Arbeitgeber rechtzeitig beteiligt werden.
Leistungen zur Arbeitsassistenz können nur auf einem Arbeitsplatz mit einer regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden erbracht werden. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen muss eine Beschäftigungsdauer von mehr als acht Wochen vorgesehen sein. Auch Selbstständige haben Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.
Auftraggeber ist der Mensch mit Behinderung selbst. Er beschäftigt die Assistenzkraft, ist also ihr Arbeitgeber (Arbeitgebermodell). Oder er vereinbart mit einem professionellen Hilfsdienst das Erbringen entsprechender Dienstleistungen (Dienstleistungsmodell).
Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Übernahme der Kosten ist § 185 Absatz 5 SGB IX und § 17 Absatz 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.
Ansprechpartner zum Thema Arbeitsassistenz
Telefon: +49 (0) 221 809 4206