Die Fotomontage zeigt einen Mann in einem Rollstuhl. Er trägt eine neonfarbene Schutzweste und einen Arbeitsschutzhelm. Links auf dem Bild steht eine Zwei in einem gelben Kreis. Rechts sind farbige Säulen über das Foto gelegt.
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07.07.2026 Lesedauer: 5 min.

Den Grad der Behinderung verstehen: Das Antragsverfahren

Der Grad der Behinderung (GdB) soll als Korrektiv dienen, um Nachteile auszugleichen. Doch vor dem Nachteilsausgleich kommt die Bürokratie: der Antrag. In Teil 2 unserer Serie beleuchten wir, wie der Weg zum Fest­stellungs­bescheid verläuft und warum die ärztliche Dokumentation wichtig ist.

Der Gang zum Briefkasten kann Überwindung kosten, wenn man auf den Bescheid des Versorgungsamtes wartet. (Anm. d. Redaktion: In den verschiedenen Bundesländern ist die Feststellung bei unterschiedlichen Stellen angesiedelt, der Einfachheit halber wird aber vom Versorgungsamt gesprochen.) Hinter der nüchternen Zahl des Grades der Behinderung verbirgt sich für Menschen mit Behinderung die Anerkennung ihrer täglichen Herausforderungen. Doch der Prozess beginnt weit vor dem erwarteten Brief – er startet am Schreibtisch und in der Arztpraxis. Zuständig für die Feststellung ist in der Regel das Versorgungsamt oder das Landratsamt, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während früher Anträge auf Papier gestellt wurden, bieten heute fast alle Bundesländer die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Doch ob digital oder analog: Der Erfolg hängt entscheidend davon ab, wie gut die eigene Situation geschildert wird.

Diagnosen allein reichen nicht aus

Antragstellerinnen und Antragsteller sollten nicht erwarten, dass eine bestimmte Diagnose automatisch zu einem festen GdB führt. Das Versorgungsamt bewertet nämlich nicht die Krankheit an sich, sondern die daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen in Interaktion mit der Umwelt. Für die Gutachtenden des Amtes, die den Antragsteller fast nie persönlich zu Gesicht bekommen, ist die Aktenlage meist das einzige Entscheidungskriterium.

Daher ist es für Antragsteller und beratende Funktionsträger wie beispielsweise die Schwerbehindertenvertretung (SBV) essenziell, den Fokus auf die Auswirkungen im Alltag zu legen. Es genügt nicht, „Arthrose im Knie“ anzugeben.

Entscheidend ist die Information, dass dadurch das Treppensteigen zum Arbeitsplatz nur unter Schmerzen möglich ist oder die Gehstrecke massiv eingeschränkt wird. Ein enger Austausch mit den behandelnden Ärzten ist hierbei wichtig, da die ärztlichen Befundberichte das Fundament der behördlichen Entscheidung bilden.

Die Macht der Eigendarstellung

Neben den medizinischen Fakten bietet der Antrag Raum für eine persönliche Schilderung. Dieses Beiblatt zur „Selbstbeschreibung“ sollte genutzt werden, um die Diskrepanz zwischen dem gesunden Idealzustand und der eigenen Realität zu verdeutlichen. Insbesondere im Berufsleben spielen Faktoren wie eine schnellere Erschöpfbarkeit oder Schübe bei chronischen Erkrankungen eine Rolle. Diese tauchen in einem rein medizinischen Laborwert oft nicht auf. Hier können betriebliche Akteure Hilfestellung leisten, indem sie Betroffene ermutigen, ihre Einschränkungen präzise und ungeschönt zu Papier zu bringen.

Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt die Ermittlungsphase der Behörde. Das Amt schreibt die genannten Mediziner an und bündelt die Informationen. Am Ende dieses Prozesses steht der Feststellungsbescheid. Er ist die Grundlage für Nachteilsausgleiche: Ab einem GdB von 30 ist die Gleichstellung (Anm. der Redaktion: Dieser Begriff wird in einem der nächsten Teil der Serie erläutert) möglich; ab einem GdB von 50 gilt man offiziell als schwerbehindert – mit allen damit verbundenen Nachteilsausgleichen wie dem Zusatzurlaub. Steuerliche Freibeträge werden ab einem GdB von 20 gewährt.

Wenn die Behörde anders rechnet

Nicht immer entspricht das Ergebnis der eigenen Erwartung. Grundsätzlich werden Einzel-GdB für verschiedene Leiden nicht einfach addiert, was bei vielen Antragstellern für Unverständnis sorgt. Die Behörde bildet einen Gesamt-GdB, der die Gesamtsituation abbilden soll. Ist man mit dem Ergebnis nicht einverstanden, bleibt der Weg des Widerspruchs. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids kann dieser eingelegt werden. Ein wichtiger Tipp für diesen Schritt: Akteneinsicht. Nur wer weiß, welche ärztlichen Berichte dem Amt vorlagen – und welche vielleicht fehlten –, kann den Widerspruch fundiert begründen.

Der Weg zum GdB ist ein bürokratischer Prozess, der oft etwas Ausdauer erfordert. Doch wer ihn mit Sorgfalt und fachlicher Unterstützung beschreitet, schafft die Basis für eine dauerhafte und faire Teilhabe am Arbeitsleben.

Warum dauert das so lange?

Die Zeitspanne von der Antragstellung bis zum Bescheid dauert oft mehrere Monate. Die lange Bearbeitungsdauer liegt meist an der hohen Auslastung der Versorgungsämter aufgrund steigender Antragszahlen und Personalmangels. Ein zentraler Grund außerdem ist die zeitaufwendige Einholung medizinischer Unterlagen bei Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen, was oft mehrere Monate in Anspruch nimmt. Es hilft, sich im Vorhinein bewusst zu machen: Das wird dauern. Häufiges Nachfragen beschleunigt den Prozess in der Regel nicht. 

Videocast zum Grad der Behinderung

Antworten auf die vier wichtigsten Fragen zum Grad der Behinderung gibt auch Richard Limmer vom ZBFS-Inklusionsamt Bayern in einem Videocast auf dem YouTube-Kanal der BIH. 

Den Grad der Behinderung verstehen

Den ersten Teil unserer Serie zum Grad der Behinderung finden Sie hier:

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