
Ein Jobcoaching kann Beschäftigte mit Schwerbehinderung bei der nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen Anregungen zur bedarfsgerechten Anpassung der Arbeitsorganisation.
Gemeinsam Lösungen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes entwickeln – dieser Gedanke steht hinter dem Jobcoaching am Arbeitsplatz (JobcoachingAP). Dabei handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Den Beschäftigten werden direkt an ihrem Arbeitsplatz innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens – meist einige Monate – gezielte Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Auch Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzte profitieren: Sie erhalten vom externen Jobcoach Ideen für die Ausgestaltung der betrieblichen Anforderungen.
Gründe für ein JobcoachingAP können eine verlangsamte Arbeitsweise oder Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters mit Schwerbehinderung sein, eine Störung in den Betriebsabläufen, der Zusammenarbeit oder Kommunikation bis hin zu Schwierigkeiten, Aufgaben zu strukturieren oder zu Ende zu führen. Auch eine innerbetriebliche Versetzung könnte durch ein JobcoachingAP begleitet werden.
Der Einsatz eines Jobcoaches kann von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von den Inklusions- oder Integrationsämtern als begleitende Hilfe im Arbeitsleben gefördert werden. Dafür müssen die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein. Den Antrag beim Amt stellen die betroffenen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung. Bei Bedarf können die Integrationsfachdienste (IFD) oder der Betrieb selbst unterstützen.
Die Fallsteuerung für die Abwicklung und Durchführung übernimmt das Inklusions- oder Integrationsamt oder eine beauftragte dritte Person. Zur Fallsteuerung gehören unter anderem:
eine leistungsgerechte Prüfung und Bewilligung der Anträge
die Klärung, ob ein JobcoachingAP im konkreten Fall als Förderinstrument geeignet ist
die Empfehlung eines geeigneten Jobcoaches
die Bewertung der eingereichten Maßnahmen
Liegt die Förderungsgenehmigung vor, setzt sich das Jobcoaching aus vier ineinander übergreifenden Phasen zusammen:
Vor allem die Phase der Selbstintegration unterscheidet das JobcoachingAP von anderen Beratungs- und Schulungsangeboten. Denn in dieser Phase wird der Jobcoach zu einem „Kollegen auf Zeit“, arbeitet aktiv an allen Arbeitsschritten des Betroffenen mit und erhält so Einblicke, warum es zu Problemen im Arbeitsablauf kommt. So kann der Jobcoach gezielte Anpassungen zur Verbesserung der Situation vorschlagen. Wichtig: Hierbei sind alle Beteiligten aufgefordert, zu Veränderungen bereit zu sein – nicht nur der Mitarbeitende mit Schwerbehinderung. Wirken alle betrieblich Beteiligten aktiv am gesamten Prozess mit, profitieren Mitarbeitende und Betrieb.
Auf einer speziellen Themenseite der BIH erhalten Arbeitgeber ausführliche Informationen zum Jobcoaching – vom Podcast aus der Praxis über Förderungsmöglichkeiten bis zu gesetzlichen Regelungen und Leistungen:
Infos zum Jobcoaching
Die Inklusions- beziehungsweise Integrationsämter haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung zu Qualitätskriterien und Mindeststandards für Qualifizierungen zum Jobcoach am Arbeitsplatz verständigt.
Diese Mindeststandards beschreiben die fachlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an Qualifizierungen zum Jobcoach am Arbeitsplatz (JCAP). Sie sollen einen bundesweit transparenten und qualitätsgesicherten Rahmen für Qualifizierungsanbieter schaffen und gleichzeitig ausreichend Gestaltungsspielräume für unterschiedliche regionale, organisatorische und konzeptionelle Ausprägungen eröffnen.