
Jürgen Dusel begleitet die ZB schon lange – und begrüßt die neuen Schritte hin zu mehr Barrierefreiheit. Ebenso begleitet und gestaltet er nun in der dritten Legislaturperiode das Thema Inklusion auf Bundesebene. Was hat er sich vorgenommen?
Wenn Sie auf die vergangene Legislaturperiode schauen: Was konnte für Menschen mit Behinderung erreicht werden?
Jürgen Dusel: Auch wenn die Legislaturperiode kurz war, haben mein Team und ich Einiges vorangetrieben, gerade in Bereichen, die nicht so im Fokus stehen. Zum Beispiel beim bezahlbaren, barrierefreien Wohnungsbau oder mit dem Aktionsplan für ein diverses Gesundheitssystem. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde die vierte Stufe der Ausgleichsausgabe umgesetzt.
Aber wir sehen, dass Menschen mit Schwerbehinderung immer noch täglich strukturellen und systemischen Benachteiligungen ausgesetzt sind. Zwar haben wir auf der einen Seite in Deutschland eine klare Rechtslage mit der Verfassung und der UN-Behindertenrechtskonvention, sehen auf der anderen Seite aber eine große Kluft zwischen dem geschriebenen Wort und der Realität.
Was sind Ihre konkreten Ziele für die nächsten dreieinhalb Jahre?
Ich hoffe, dass die Kommission zur Sozialstaatsreform endlich das große Rad dreht, zum Beispiel den Zuständigkeitsdschungel auf dem Arbeitsmarkt lichtet. Danach sehnen sich Menschen mit Behinderung, aber auch Arbeitgeber. Es ist viel zu kompliziert herauszufinden, welcher Träger welche Rolle spielt. Ich würde mir zum Beispiel ganz konkret eine tragfähigere und durchgängigere Kommunikation zwischen dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit und dem Rehabereich wünschen. Wir brauchen Leistungen aus einer Hand, eine Ansprechperson, die für alles zuständig ist, das gesamte Leistungsspektrum öffnen und darüber entscheiden kann, von der begleitenden Hilfe über Lohnkostenzuschüsse bis zur Arbeitsassistenz. Einen Dienstleister, der schnell, zuverlässig und nachhaltig den Bedarf von Menschen mit Behinderung voranbringt. Das könnte ich mir vorstellen.
Bei der dringend notwendigen Sozialstaatsreform muss aber klar sein, dass der Rotstift nicht bei den Unterstützungsstrukturen angelegt wird, sondern bei der aus meiner Sicht kontraproduktiven Bürokratie, die wir erleben. Die Ausgleichsabgabe in der vierten Stufe war richtig, ist aber eine negative Motivation. Mir wäre eine positive Motivation wichtiger. Außerdem bin ich der Meinung, es muss ein Arbeitsmarktprogramm geben für Menschen mit Behinderung, die über 50 Jahre alt sind.
Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf, insbesondere bezogen auf die berufliche Teilhabe?
Gerade was die Teilhabe am Arbeitsleben betrifft, ist es allerhöchste Zeit, weiterzukommen, auch strukturell. Über 180.000 Menschen mit Behinderung sind arbeitslos, gleichzeitig herrscht großer Fachkräftemangel. Das passt nicht. Die Strukturen in Deutschland sind noch immer sehr anachronistisch. Wenn wir Wirtschaftsförderung so betreiben würden wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, könnten wir dichtmachen.
Aber Teilhabe am Arbeitsmarkt ist auch eine Querschnittsaufgabe, sie muss ganzheitlich gedacht werden. Wenn Sie zum Beispiel mit Mobilitätseinschränkung einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt bekommen haben, dort aber keine barrierefreie Wohnung finden oder den ÖPNV nicht nutzen können, hilft das alles nichts.
Bei Inklusion geht es um ein Menschenrecht, und gute Inklusionspolitik stärkt die Demokratie.
Jürgen Dusel
Barrierefreiheit ist seit Jahren ein Kernanliegen. Welche Fortschritte erwarten Sie in dieser Legislaturperiode – gerade auch im digitalen Raum?
Zwar haben wir jetzt ein neues Ministerium für Digitales. Aber es darf nicht der Fehler passieren, dass wir eine digitale Infrastruktur entwickeln und uns hinterher einfällt, dass sie nicht barrierefrei ist. Gerade im digitalen Bereich ist Barrierefreiheit kein Nice to have oder on top, sondern ein Qualitätsmerkmal. Wer Barrierefreiheit nicht mitdenkt, macht einen schlechten Job.
Wie können Unternehmen stärker in die Pflicht genommen, aber auch besser unterstützt werden, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen?
Es liegt im ureigensten Interesse von Unternehmen, erfolgreich zu sein. Trotzdem sind andere Länder wie zum Beispiel Österreich oder die Schweiz gerade im Bereich Privatwirtschaft smarter, was die Barrierefreiheit und die Gleichstellung betreffen. Ich höre oft von Arbeitgebern: Wir würden ja Menschen mit Behinderung einstellen, aber es bewirbt sich niemand. Dann sollten sie sich mal ihr Recruitment-Verfahren anschauen. Ist das barrierefrei? Haben sie die Heterogenität im Blick wie Leichte Sprache, Sehbehinderung, taktile Beeinträchtigungen und so weiter? Da ist tatsächlich ein Umdenken nötig.
Aber wenn Ärzte, Restaurants oder Geschäfte zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen, heißt es oft, das sei zu regulativ. Das halte ich für fatal, das können wir uns nicht leisten. Und es zeigt: Deutschland steckt noch immer in einem Modernisierungsstau. Dabei wissen wir, dass diverse Teams besser und sogar betriebswirtschaftlich erfolgreicher sind, und außerdem stehen wir im internationalen Wettbewerb. Barrierefreiheit ist eine Frage der Qualität.
Was treibt Sie persönlich in Ihrem Amt an?
Es ist mir eine große Ehre, bei der Umsetzung von Menschenrechten mitzuhelfen und mich einzubringen. Denn bei Inklusion geht es um ein Menschenrecht, und gute Inklusionspolitik stärkt die Demokratie.
Was wünschen Sie der ZB für den nächsten Schritt unter neuem Namen?
Ich wünsche dem neuen Magazin viel Erfolg, weiterhin einen hohen Verbreitungsgrad, und dass es auch in Zukunft dazu beiträgt, Barrieren zwischen Arbeitsmarkt und den Menschen abzubauen. Das ist im Sinne aller.
Seit 2018 ist Jürgen Dusel Beauftragter der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung. Zu seinen Aufgaben gehört es, laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hinzuwirken, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt.
Der 61-jährige Jurist ist gleichzeitig Vorsitzender des Inklusionsbeirats. Das zentrale Gremium der staatlichen Koordinierungsstelle begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft.