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Vor 25 Jahren wurden die Integrationsfachdienste (IFD) als gesetzliche Leistung ins SGB IX aufgenommen. Seit 20 Jahren trägt das Inklusions- und Integrationsamt beim KVJS die Fach- und Strukturverantwortung für die IFD, 2023 kam mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ein neues Angebot hinzu. Im Rahmen der Fachverantwortung ist es für das KVJS-Inklusions- und Integrationsamt elementar, sich mit den IFD zu den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und Herausforderungen auseinanderzusetzen.
So wurde die Klausurtagung auch genutzt, um mit vereinten Kräften weitere Strategien zu entwickeln, um Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen. Ideen wie Erfolgsbeispiele, Informationen von Arbeitgebern für Arbeitgeber oder auch gemeinsame Veranstaltungen mit Kooperationspartnern wie der Agentur für Arbeit oder einem Betrieb waren nur einige Beispiele.
„Die Erwartungshaltung von Klienten und Arbeitgebern steigt, umso wichtiger ist der Blick über den Tellerrand hinaus“, erklärt Brigitte Baumgartner, stellvertretende Leiterin des Referats „Teilhabe und Arbeit“ im Inklusions- und Integrationsamt (InA) beim KVJS: „Wir sollten nicht nur von unseren Kooperationspartnern die fachliche Expertise nutzen, sondern auch aus angrenzenden Feldern: Grundsicherung, Versorgungsämter oder Pflegestützpunkte beispielsweise. Dadurch kann es gelingen, mögliche Hürden abzubauen und Abläufe zu harmonisieren“, so die Mitorganisatorin der Gesamtklausur.
Aber auch das Thema Digitalisierung und ihre Herausforderungen bei der Umsetzung der Aufgaben war ein zentrales Klausurthema, in dem noch viel Entwicklungspotenzial steckt.
Vor nunmehr 20 Jahren etablierte das InA mit „Arbeit Inklusiv“ einen neuen Ansatz: Besonders betroffene behinderte Menschen – meist mit kognitiven Einschränkungen – sollten nicht nach Ende der Schulzeit automatisch in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) wechseln, sondern eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Wesentlicher Wegbereiter: die IFD. Immerhin haben seit dem Start des Programms mehr als 6.300 Personen aus der Zielgruppe einen Job gefunden, bei dem sie sozialversichert sind!
Flächendeckend wurde dazu 2005 das schulische Angebot "Berufsvorbereitende Einrichtung" (BVE) und eine Variante der dualen Ausbildung, die „Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV) etabliert. So fragte denn auch ein Workshop nach den Erfahrungen aus 20 Jahren BVE/KoBV. Dazu Brigitte Baumgartner: „In seiner ursprünglichen Form richtet sich KoBV an Schülerinnen und Schüler mit einer wesentlichen Behinderung, die weder einen allgemeinen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung erreichen können. Inzwischen zeigt sich immer häufiger auch bei Schülerinnen und Schülern mit einem Schulabschluss der Bedarf, einen Platz in der KoBV zu erhalten. Aufgrund der Kooperation dreier unterschiedlicher Träger ist genau zu schauen, wie dieser Bedarf im Rahmen der KoBV mitgedacht werden kann. Hier gilt es, gemeinsam mit den Kooperationspartnern – der Agentur für Arbeit und dem Kultusministerium – Lösungen zu definieren, sodass diese Schülerinnen und Schüler ihren Weg auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt gehen können.“
Die Übergangsprozesse aus der WfbM waren ein weiteres Thema der Veranstaltung. Aufgrund des BTHG und des Landesrahmenvertrages ergeben sich neue Schnittstellen, insbesondere mit den Jobcoaches von den Werkstätten. Zudem sollen die Ziele der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Eingliederungshilfeträger, WfbM, IFD und KVJS wirksam in die Praxis übergeführt werden. In diesem Zusammenhang kam der Wunsch nach neuen Austauschformaten und optimierten Kooperationen mit den beteiligten Stellen „im Interesse der übergangswilligen Werkstattbeschäftigten“ auf, wie Baumgartner betont.
Monika Kleusch