Eine Richterin steht mit einer Akte hinter dem Richterpult. An ihrem Blick ist zu erkennen, dass sie blind ist.
© Rupert Oberhäuser
03.03.2022 Lesedauer: 7 min.

Barrierefreie Technik entscheidet

Dr. Petra Bungart ist seit 20 Jahren Familienrichterin am Amtsgericht Duisburg. Durch die fortschreitende Augenerkrankung Retinitis pigmentosa ist sie blind. Dies hindert sie nicht, dank Technik und Assistenz, ihren Traumberuf mit Leidenschaft auszuführen.

Vom Praktikum zum Traumjob

Dr. Bungart hatte als Kind die gleichen bunten Traumjobvorstellungen wie andere Kinder. Sie träumte davon einen Reitstall zu führen, Pastorin zu werden oder Psychologie zu studieren. Aufgrund ihrer fortschreitenden Augenerkrankung Retinitis pigmentosa bekam sie den Tipp Jura zu studieren, da in diesem Bereich viele Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen tätig sind.
 

Um sich selbst von diesem Tipp zu überzeugen, machte sie als Abiturientin ein Praktikum bei einem blinden Familienrichter. „Das fand ich interessant und habe dann gedacht, ich fange mal an, Jura zu studieren und schaue, wie es geht“, so Dr. Bungart zu ihrer ersten Erfahrung in ihrer heutigen Position.

Arbeitsalltag

Den Arbeitsalltag von Dr. Bungart bestimmen das Lesen und Bearbeiten von Akten, sowie das Schreiben von Entscheidungen. Auf dem Schreibtisch der Familienrichterin landen dabei verschiedene Rechtsstreitigkeiten rund um den Komplex Familie -  breit gefächert von Scheidung, über Pflegschaft bis Sorgerecht. 

Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit bekommt die Richterin durch zwei Arbeitsassistentinnen und durch technische Hilfsmittel.

Ihre Assistenz sei dabei „der Nachteilsausgleich, um den fehlenden Sinn Sehen auszugleichen“, so Dr. Bungart. Zusätzlich erleichtern viele technische Hilfsmittel das Arbeitsleben und machen das digitale Arbeiten erst möglich. Diese Kombination macht ihr Arbeiten barrierefrei.

Ohne Nachteilsausgleiche hätte ich keine Richterin werden können.

Dr. Petra Bungart, Familienrichterin

Technische Hilfsmittel

Die Technik von heute ermöglicht der Richterin ein nahezu barrierefreies Arbeiten. Sie bedient sich an technischer Ausstattung von „B“ wie Braillzeile bis „V“ für Vorlesende Textverarbeitungsprogramme. So kann sie sich auf ihre starken Sinne des Hörens und Tastens verlassen. In ihrer täglichen Arbeit liest der Computer den Akteninhalt vor, der digital durch gescannte Dokumente zur Verfügung steht. Darüber hinaus ergänzt eine Blindenschreibmaschine Dr. Bungarts technische Ausstattung.

Neue Hürden meistern

In den vergangenen Monaten der Pandemie stand Dr. Bungart vor neuen Herausforderungen. Die digitalen Schulungsprogramme und Videokonferenzen waren nicht barrierefrei, sodass eine Teilnahme nicht möglich war. Dank neuer unterstützender Technik ist auch diese Hürde Geschichte. Mithilfe eines modernen Tablets und eines Smartphones sowie der dazugehörigen Software kann sie die nötigen Programme nun barrierefrei nutzen. 

Die Anschaffung dieser neuen Produkte lief über den Technischen Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes.

  • Hände tippen auf einer Braillezeile.
    Eines der wichtigsten technischen Hilfsmittel ist die Braillezeile.
  • Aus einem blauen flachen Drucker mit ergonomisch angeordneten großen Tasten ragt ein gelbes Papier heraus. Es ist mit reliefartiger Brailleschrift bedruckt.
    Drucker für Brailleschrift
  • Das Foto zeigt die beiden Hände einer Frau mit einem schwarzen Jacket. Über einem Brief mit dem Schriftzug "Dr. Bungert" hält die rechte Hand einen bunten Kugelschreiber. Diese Hand wird von einer anderen Frauenhand geführt.
    Urteile und Briefe kann Dr. Bungert mit Hilfe ihrer Assistentin unterzeichnen.
  • Die Assistentinnen von Dr. Bungert sind unter anderem dafür zuständig, die Akten aus den Fächern zu holen und nach der Bearbeitung wieder einEine der beiden Assistentinnen, sie hat kurze rote Haare und ist etwas untersetzt, steht mit offener Akte vor einem raumhohen Regal mit Aktenstapeln.
    Die Assistentinnen von Dr. Bungert sind unter anderem dafür zuständig, die Akten aus den Fächern zu holen und nach der Bearbeitung wieder einzusortieren.
  • Richterin Dr. Bungart spricht mit ihrer Arbeitsassistenz in ihrem Büro.
    Richterin Dr. Bungart mit ihrer Arbeitsassistenz in ihrem Büro.

Der Technische Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst des LVR-Inklusionsamtes. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure des LVR haben breites Fachwissen im Bereich der Ergonomie und vielfältige Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen. Vor Ort beraten sie Arbeitgeber sowie Menschen mit Behinderungen in allen technischen und organisatorischen Fragen und entwickeln in Zusammenarbeit Lösungsvorschläge.

Klassischerweise gibt es zwei Möglichkeiten, die Unterstützung des Technisches Beratungsdienstes zu nutzen. Bei konkreten Vorstellungen ist es möglich, direkt ein Antrag einzureichen. Diesen Weg nutzte Dr. Bungart zur Anschaffung der für sie nötigen Endgeräte. Ihr Antrag wurde geprüft, bewilligt und anschließend umgesetzt.

Zum anderen berät der Technische Beratungsdienst Unternehmen, die bereits Menschen mit Behinderungen beschäftigen sowie Betroffene, aber auch Unternehmen, die sich mit dem Gedanken beschäftigen und vor einer Einstellung stehen. Die Beratung ist direkt vor Ort oder telefonisch möglich und mündet sehr häufig in konkreten Anträgen und Projekten, sodass Menschen mit Behinderungen eingestellt werden können oder ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden können.

Das Angebot des Technischen Beratungsdienstes umfasst:

  • Geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen finden
  • Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
  • Bei der Beschaffung und Handhabung von Hilfsmitteln unterstützten
  • Im Kündigungsschutzverfahren die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung prüfen

Smartphones unterstützen

Smartphones bieten zahlreiche Funktionen, die bei fehlender Sehfähigkeit hilfreich sein können. Die meisten blinden Menschen benutzen das iPhone der Firma Apple, da hier zahlreiche Bedienungshilfen schon im Betriebssystem vorhanden sind. Aber auch andere Systeme, z.B. Android, werden in dieser Hinsicht stetig weiterentwickelt.

Die Funktion VoiceOver im iPhone liest den Bildschirminhalt oder Funktionen an der Stelle vor, wo sich der Finger befindet. Mit dem Sprachassistenten Siri kann das Gerät mittels Sprachbefehl bedient werden, z.B. so: „Hey, Siri, aktiviere VoiceOver“.

Für Menschen mit geringem Sehvermögen ist die virtuelle Lupe nützlich. Diese Bedienungshilfe verwandelt die iPhone-Kamera in eine Lupe. Der Text des iPhones kann vergrößert dargestellt werden. Vorinstallierte Apps wie Mail, Kalender und Nachrichten zeigen dann zwar weniger Inhalte an, diesen aber größer.

Ergänzend gibt es zahlreiche Apps zu Navigation, Audiodeskription, Farbenerkennung, die Menschen mit eingeschränktem oder fehlendem Sehvermögen den Alltag und das Arbeitsleben erleichtern.

Digital Kompass: iPhone als Hilfsmittel

Kontakt

Dr. Friederike Orendi
 

Abteilung Technischer Beratungsdienst

+49 (0) 221 809 4295
friederike.orendi(at)lvr.de