Eine Illustration eines Lotsen vor dem Schriftzug "EAA"
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02.09.2025 Lesedauer: 5 min.

Eine gute Beratung

Ein Fall für die EAA – dieses Mal im sauerländischen Warstein-Suttrop bei dem Spritzgussunternehmen Risse & Co GmbH. Dort hat EAA-Berater Oliver Hötte über Fördermöglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstützt. Daraus ist ein nachhaltiger Kontakt zwischen EAA-Berater und Unternehmen entstanden.

Anlass für Kontaktaufnahme
 

Das Familienunternehmen Risse & Co. aus Warstein-Suttrop entwickelt und fertigt seit 1960 Spritzgießteile und Kunststoffbaugruppen. Die Produkte kommen unter anderem in der Elektrotechnik, in der Luftfahrt und in der Medizintechnik zum Einsatz. Als das Unternehmen sich entschloss, einen Auszubildenden mit Diabetes (GdB 50) einzustellen, stellte der IHK-Ausbildungsberater einen wichtigen Kontakt her. Er vermittelte an Oliver Hötte, EAA-Berater bei der IHK Arnsberg. „Herr Hötte informierte uns ausführlich über die Unterstützungsmöglichkeiten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und der Agentur für Arbeit“, berichtet Birgit Schäfer, kaufmännische Sachbearbeiterin in der Personalabteilung bei Risse & Co. Denn das Unternehmen mit 165 Mitarbeitenden hatte noch nicht viel Erfahrung mit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, kannte entsprechend auch nicht alle Fördermöglichkeiten, die einem Arbeitgeber in solch einem Fall zustehen.

 

Der Fall

„Zum Glück war der Ausbildungsvertrag bei Kontaktaufnahme noch nicht unterschrieben“, erinnert sich Oliver Hötte. Denn der Firma Risse steht unter anderem ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Bundesagentur für Arbeit zu. Dank der Beratung von Oliver Hötte wurde der Antrag rechtzeitig vor der Vertragsunterzeichnung gestellt. „So haben wir es geschafft, dass der Zuschuss von Ausbildungsbeginn an auch gezahlt wurde“, erklärt Hötte zufrieden. Da der Ausbildungsplatz zum Mechatroniker zudem neu geschaffen worden war, konnte das Unternehmen auch einen Antrag auf Investitionszuschüsse zur Arbeitsplatzgestaltung nach § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchbAV) stellen. „Den passenden Antrag habe ich dem Unternehmen auch direkt weitergeleitet“, erzählt Hötte. Mit Erfolg: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bewilligte die entsprechende Förderung. Und Oliver Hötte konnte Birgit Schäfer zudem darüber aufklären, dass ein Auszubildender mit Schwerbehinderung auf zwei zu besetzende Pflichtarbeitsplätze des Unternehmens angerechnet werden kann.

 

So läuft es jetzt

Birgit Schäfer ist mit dem Azubi sehr zufrieden: „Er hat sich nahtlos ins Arbeitsgeschehen eingefügt.“ Sie ist froh, dass sie mit Oliver Hötte einen kompetenten Ansprechpartner bei der Antragstellung hatte. „Wir würden denselben Weg jederzeit wieder gehen. Durch die sehr gute Beratung der EAA wurden bürokratische Hürden so gering wie möglich gehalten“, betont sie. So ein Service sei für Arbeitgeber extrem wertvoll.

 

In aller Kürze

Oliver Hötte sieht in der erfolgreichen Unterstützung der Firma Risse & Co ein Paradebeispiel dafür, warum die Beratung durch die EAA so wichtig ist: „Der Arbeitgeber musste sich keine Gedanken machen, welche Förderungen er eventuell bei welchem Träger beantragen kann, er konnte sich einfach an mich wenden.“ Das sei im stressigen Arbeitsalltag eine wichtige Entlastung der Arbeitgeber. Besonders freut Hötte, dass vom Erstkontakt bis zur Bewilligung der beantragten Förderungen nur sehr wenig Zeit verging. „Die Bewilligung der Agentur für Arbeit hatten wir bereits knapp zwei Wochen nach dem ersten Kontakt zwischen der Firma Risse und mir.“ Dass solche Erfolgsgeschichten auch nachhaltige Wirkung haben, zeigt sich hier ebenfalls. So konnte Oliver Hötte das Spritzgussunternehmen mit einem Bewerber aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung für die Besetzung einer vakanten Stelle in Kontakt bringen. „Ob es klappt, weiß ich noch nicht. Aber es freut mich einfach, dass das Unternehmen durch die positiven Erfahrungen offen für den Bewerber ist“, sagt Oliver Hötte.

Diese Förderleistung wurde gewährt

LWL: finanzieller Zuschuss zur Ausstattung und behindertengerechten Einrichtung des Ausbildungsplatzes nach § 15 SchwbAV
Agentur für Arbeit: finanzieller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

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