
Barrierefreiheit – das ist die Rampe vor der Tür, der große Fahrstuhl mit Braillezeichen und Sprachsteuerung, die großzügige Toilette mit Haltegriffen oder das Blindenleitsystem. Aber eigentlich ist Barrierefreiheit noch viel mehr, oftmals umfasst sie Bereiche, die wir nicht sofort sehen, hören, spüren können. ZB beschäftigt sich mit dem Thema: Barrierefreiheit, was ist das eigentlich? Und was hat sie mit Teilhabe am Arbeitsleben zu tun?
Physische Barrieren sind sichtbar und beispielsweise auch für Menschen, die schon einmal einen Kinderwagen geschoben haben, erfahrbar – deshalb wird Barrierefreiheit häufig auf den baulichen Bereich beschränkt. Doch Barrieren sind überall anzutreffen, zum Beispiel:
Der Begriff und sein Umfang sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert. Demnach sind alle gestalteten Lebensbereiche dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und ohne (grundsätzliche) fremde Hilfe in der üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Doch was bedeutet das? Es gibt viele Beispiele, wie Barrierefreiheit umgesetzt werden kann, unter anderem:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”

© Thomas Walloch
„Es muss eigentlich im ureigensten Interesse der Unternehmen liegen, alle Internetauftritte und Kommunikationstools barrierefrei zu gestalten, denn auch die Barrierefreiheit zeigt, dass sich Firmen modern und zukunftsfähig aufstellen. Das betrifft vor allem Fragen zur Barrierefreiheit der Computersysteme, die zur Kommunikation im Homeoffice eingesetzt werden. Denn was nützt ein modernes Videokonferenz-Tool, das zum Beispiel nicht von Sehbehinderten benutzt werden kann? Barrierefreiheit in der IT darf nicht weiter als „nice to have“ behandelt werden, sondern ist ein Qualitätsmerkmal eines modernen Unternehmens, das für Innovation steht. Und das wird zukünftig auch ein Merkmal einer Firma sein im Kampf um junge Talente – egal ob sie mit Beeinträchtigungen leben oder nicht. Ein anderes Beispiel zur Barrierefreiheit: Es wird in den kommenden Jahren viel Geld in die Infrastruktur und den Netzausbau der Deutschen Bahn investiert. Ich habe jetzt mit dem Finanzminister abgesprochen, dass bei diesen Milliardeninvestitionen immer auch an die Barrierefreiheit gedacht wird. Und dabei geht es nicht nur um die funktionierende Rampe – Barrierefreiheit hat für mich eine tiefe soziale Dimension. Sie ist vielmehr Voraussetzung, dass Menschen zusammenleben können, und damit ein qualitatives Zeichen einer modernen Gesellschaft."
(Jürgen Dusel ist Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Dies ist ein Auszug aus einem Interview mit diesem Magazin von 2021, das gesamte Interview finden Sie ((hier./Link nachtragen))
Viele Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene enthalten Anforderungen zur Barrierefreiheit. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet für Interessierte eine umfassende Rechtssammlung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website. Die Sammlung umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die „... Barrierefreiheit in irgendeiner Form tangieren. Damit schaffen wir Transparenz und geben ein Instrument an die Hand, mit dem Interessierte mögliche rechtliche Stellschrauben, an denen im Sinne der Barrierefreiheit gedreht werden könnte, identifizieren können“, sagte Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Die Rechtssammlung enthält zurzeit über 110 Gesetze und Verordnungen. Hier finden Sie die Rechtssammlung.